Die Niedersachsen Filmklappe

der Kurzfilmwettbewerb für Kinder und Jugendliche in Niedersachsen

 

Sei dabei!

Hier geht es zur Anmeldung

Wie wird mein Film für die Niedersachsen Filmklappe nominiert?

 

Um eine Nominierung für die Niedersachsen Filmklappe zu bekommen, gibt es zwei Möglichkeiten:

Dein Filmbeitrag gewinnt einen 1. Platz bei einer der regionalen Filmklappen in Niedersachsen und ist damit automatisch für den Landeswettbewerb nominiert.

Kann ich an einer regionalen Filmklappe teilnehmen?

Oder Dein Film erhält von einer speziellen Jury eine sogenannte „Wildcard“.

Wann habe ich die Chance auf eine Wildcard?

Welche Teilnahmebedingungen gibt es?

Teilnehmende

Die Teilnehmenden müssen bei der Anmeldung Schülerinnen oder Schüler in Niedersachsen sein.

Unterstützung

Die Beiträge sollen in erster Linie von Kindern und Jugendlichen erstellt werden. In den jüngeren Alterskategorien können Erwachsene die Teams unterstützen

Einsendeschluss

Einsendeschluss ist der 31. Januar eines Jahres.

Inhalt

Die inhaltliche Gestaltung der Filme ist frei.

Genre

Die Wahl des Genres liegt bei den Teilnehmenden, egal ob Kurzspielfilm, Dokumentation, Reportage, Trickfilm, Musikvideo, Experimentalfilm, etc.

Länge

Die Länge des Films darf maximal 12 Minuten nicht überschreiten. Der Filmbeitrag muss als Videodatei im Format „mp4“ oder „mov“ mit 25 Bildern / Sek. Eingereicht werden. Die Datei darf nicht größer als 1 GB sein.

Ausschluss

Filme mit jugendgefährdenden, gewaltverherrlichenden, rassistischen und pornografischen Inhalten werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.

Urheberrecht

Das Urheberrecht darf nicht verletzt werden. Geschützte Fotos oder Musik darf ohne Lizenz / Freigabe nicht verwendet werden.

KI

Die Verwendung von KI muss angegeben werden.

Was sollte ich bei meiner Filmproduktion vorab bedenken?

Tipps zum Umgang mit dem Urheberrecht
Bei einer Filmproduktion ist sehr genau darauf zu achten, dass keine Urheberrechte verletzt werden. Das gilt nicht nur für die Musik, sondern auch für Bilder und Texte. Die wesentlichen zu beachtenden Punkte haben wir in unseren
Empfehlungen_zum_Urheberrecht_bei_Schuelerfilmproduktionen zusammengefasst.

Eine sehr detaillierte, aktuelle und mit realitätsnahen Fallbeispielen versehene Darstellung des Umgangs mit dem Urheberrecht im schulischen Kontext bieten das Netzwerk VISION KINO und die FFA auf ihrer neuen Seite
https://www.wer-hat-urheberrecht.de/ .

Tipps zur Musik für den eigenen Film

Es gibt inzwischen eine Vielzahl von Internetseiten, auf denen Musiker und Musikproduzenten ihre Musik für eine nicht-kommerzielle Verwendung in einem Film oder zu anderen Zwecken auch kostenlos anbieten. Es ist aber immer anzuraten, die Nutzungsbedingungen sehr genau zu lesen. So ist insbesondere zu prüfen, ob eine kostenlose Nutzung auch dann noch möglich ist, wenn ein Film bei Filmwettbewerben und Filmfestivals eingereicht wird.

Für Filme, die an den regionalen Filmklappen und der Niedersachsen Filmklappe teilnehmen, bietet der Film- und Musikproduzent Sascha Ende aus Hannover professionell produzierte Musik an, die Schülerinnen und Schüler kostenlos nutzen dürfen. Alle weiteren Infos und die Musikauswahl unter:

Ende.app

Eine Auflistung weiterer Anbieter (GEMA-)freier Musik und von freien Geräuschen  – in aller Regel mit Creative-Commons-Lizenzen – findet sich auf

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