Die Niedersachsen Filmklappe

Dein Filmprojekt.
Deine Chance zu einem Filmpreis.

Der Kurzfilmwettbewerb für Kinder und Jugendliche in Niedersachsen

 

Ist Dein Film gut genug für den Schüler-Film-Award des Landes Niedersachsen?

Finde es heraus!

Ob als Sieger bei einer der regionalen Filmklappen oder als Gewinner einer Wildcard.

Sei dabei!

 

Die Siegerfilme der Niedersachsen Filmklappe 2024 findet du hier:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLG3hC-g4kbSZBRKQHdmUabxMfx5wBk1hK“

Wie wird mein Film für die Niedersachsen Filmklappe nominiert?

 

Um eine Nominierung für die Niedersachsen Filmklappe zu bekommen, gibt es zwei Möglichkeiten:

Dein Filmbeitrag gewinnt einen 1. Platz bei einer der regionalen Filmklappen in Niedersachsen und ist damit automatisch für den Landeswettbewerb nominiert.

Kann ich an einer regionalen Filmklappe teilnehmen?

Oder Dein Film erhält von einer speziellen Jury eine sogenannte „Wildcard“.

Wann habe ich die Chance auf eine Wildcard?

Welche Teilnahmebedingungen gibt es?

Die Teilnehmer*innen müssen noch Schülerinnen oder Schüler in Niedersachsen sein.
Es wird erwartet, dass die eingereichten Filme in erster Linie von den Kindern und Jugendlichen stammen und sich – vor allem in den Alterskategorien des Sekundarbereichs – die Unterstützungsleistungen von Erwachsenen auf Beratung und Schulung beschränken.
Einsendeschluss ist der 31. Januar eines Jahres (außer Osnabrück).
Die inhaltliche Gestaltung der Filme ist völlig frei, es sei denn, es wird ein Sonderpreis für Filme zu einem vorgegebenen Thema ausgelobt.
Auch die Wahl des Genres liegt bei den jungen Filmemacherinnen und Filmemachern. Egal ob Kurzspielfilm, Dokumentation, Reportage, Trickfilm, Musikvideo, Social Spot, Experimentalfilm … wichtig ist vor allem, dass der Einsatz filmischer Gestaltungsmittel erkennbar ist.
Die Länge eines Films darf – es ist ja ein Kurzfilmwettbewerb – maximal 12 Minuten (ohne den Abspann) betragen. Der Filmbeitrag muss als Videodatei im Format „mp4“ oder „mov“ mit 25 Bildern/Sek. eingereicht werden. Die Videodatei darf nicht größer als 1 GB sein!
Es muss darüber hinaus darauf geachtet werden, dass der Film keine Verstöße gegen das Urheberrecht enthält, z. B. geschützte Musik oder Fotos.
Filme mit jugendgefährdenden, gewaltverherrlichenden, lebensverachtenden, rassistischen und pornografischen Inhalten werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.

Was sollte ich bei meiner Filmproduktion vorab bedenken?

Tipps zum Umgang mit dem Urheberrecht
Bei einer Filmproduktion ist sehr genau darauf zu achten, dass keine Urheberrechte verletzt werden. Das gilt nicht nur für die Musik, sondern auch für Bilder und Texte. Die wesentlichen zu beachtenden Punkte haben wir in unseren
Empfehlungen_zum_Urheberrecht_bei_Schuelerfilmproduktionen zusammengefasst.

Eine sehr detaillierte, aktuelle und mit realitätsnahen Fallbeispielen versehene Darstellung des Umgangs mit dem Urheberrecht im schulischen Kontext bieten das Netzwerk VISION KINO und die FFA auf ihrer neuen Seite
https://www.wer-hat-urheberrecht.de/ .

Tipps zur Musik für den eigenen Film
Es gibt inzwischen eine Vielzahl von Internetseiten, auf denen Musiker und Musikproduzenten ihre Musik für eine nicht-kommerzielle Verwendung in einem Film oder zu anderen Zwecken auch kostenlos anbieten. Es ist aber immer anzuraten, die Nutzungsbedingungen sehr genau zu lesen. So ist insbesondere zu prüfen, ob eine kostenlose Nutzung auch dann noch möglich ist, wenn ein Film bei Filmwettbewerben und Filmfestivals eingereicht wird.

Für Filme, die an den regionalen Filmklappen und der Niedersachsen Filmklappe teilnehmen, bietet der Film- und Musikproduzent Sascha Ende aus Hannover professionell produzierte Musik an, die Schülerinnen und Schüler kostenlos nutzen dürfen. Alle weiteren Infos und die Musikauswahl unter:

Eine Auflistung weiterer Anbieter (GEMA-)freier Musik und von freien Geräuschen  – in aller Regel mit Creative-Commons-Lizenzen – findet sich auf

Tipps zur Umsetzung eines Filmprojektes
  • Nicht mit der Länge des Films übernehmen!
    Filmbegeisterte Kids und Jugendliche wollen am liebsten gleich einen Langfilm fürs Kino drehen. Das ist natürlich utopisch. Aber auch ein Film von 15 Minuten, so lang darf ein Film für die Filmklappe maximal sein, kann schon zu einem Mammutprojekt werden. Daher genau überlegen, ob die zu erzählende Geschichte auch wirklich genügend interessanten Stoff für 12 Minuten anwechslungsreichen Film hat. Merke: Weniger ist oft mehr!
  • Längen im Film vermeiden! Auch hier gilt: Weniger ist oft mehr. Junge Filmemacher/innen verlieren sich gern in ihren Bildern. Und so kann ein simpler Vorgang in der filmischen Umsetzung in Schülerfilmen auch schon mal quälend lang(weilig) werden, weil noch diese Einstellung oder diese Perspektive oder dieser Kameraschwenk unbediengt rein soll, weil es doch so schön aussieht. Bei den Profis hält man sich in solchen Fällen gern an die Devise „Kill your Darlings“. Also: Alles, was nicht unbedingt gezeigt oder gesagt werden muss, weil es sich der Zuschauer sowieso schon denken kann, fliegt raus!

… to be continued! ?

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